Allgemeine Nutzungsbedingungen

Präambel

Als B2B-Dienstleister hat sich die Spacific Engingeering UG (haftungsbeschränkt) darauf spezialisiert, Unternehmensprozesse mit Hilfe von Augmented Reality (AR), Virtual Reality (VR) und Artificial Intelligence (AI) zu digitalisieren. Als Software-as-a-Service-Dienste bietet die Spacific Engingeering UG (haftungsbeschränkt) die folgenden Produkte an:

XR Scan: Eine Anwendung für planerisches Aufmaß mittels Sensor-Technologie von AR-fähigen Endgeräten. Die Lösung ist als Geschäftsprozesslösung angelegt und erzeugt ein individuelles intelligentes 3D-Modell. Dabei kommt auch Objekterkennungstechnologie zur Anwendung.

XR Scene: Eine Anwendung zur Visualisierung von 3D-Content im realen Raum. Für XR Scene werden die 3D-Daten in der Spacific Solution Platform gespeichert und dann personengebunden visualisiert. Dabei kann ein raumunabhängiger und ein ortgebundener (location based) Augmented-Reality-Modus gewählt werden.

XR Creator: Ist eine cloudbasierte Anwendung, um 3D-Content browserbasiert zu erzeugen und darzustellen.

Weiterhin bietet die Spacific Engingeering UG (haftungsbeschränkt) ihren Kunden verschiedene Beratungsdienstleistungen und Workshops an.

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Kunden und der Spacific Engingeering UG (haftungsbeschränkt) zueinander.

 

§ 1 Anwendbarkeit, Individuelle Abreden

(1) Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für die Nutzung der Software as a Service (SaaS)-Dienste XR Scan, XR Scene und XR Creator (im Folgenden: „SaaS-Dienste“ oder „Software“) der Firma Spacific Engingeering UG (haftungsbeschränkt), Drögensee 39b, 22397 Hamburg, Deutschland, www.spacific.de (im Folgenden: „Anbieter“) durch den Kunden (im Folgenden: „Kunde“; Kunde und Anbieter im Folgenden auch „Parteien“ und einzeln „Partei“), soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie von diesen AGB abweichen.

(2) Abweichende und/oder entgegenstehende allgemeine Geschäfts-/Nutzungsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter der Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden dem Anbieter gegenüber (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(4) Auch wenn beim künftigen Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht gesondert hingewiesen wird, gelten ausschließlich die AGB des Anbieters in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden geltenden Fassung (abzurufen unter www.spacific.de/rechtliches), es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.

(5) Soweit zwischen den Parteien ein Service-Level-Agreement (im Folgenden: „SLA“) vereinbart wurde, gelten vorrangig die Regelungen des SLA.

(6) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die bei Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand der Leistung des Anbieters ist

(i) die Zurverfügungstellung der SaaS-Dienste in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung durch den Kunden,

(ii) die Zurverfügungstellung des zur Nutzung der SaaS-Dienste notwendigen Speicherplatzes, sowie

(iii) die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an den SaaS-Diensten durch den Anbieter,

gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts durch den Kunden.

(2) Der jeweilige Leistungsumfang der SaaS-Dienste ist abhängig vom seitens des Kunden gebuchten Produkt-Moduls (Basic, Professional oder Enterprise). Der jeweilige Leistungsumfang der SaaS-Dienste kann auf der Webseite des Anbieters unter https://www.spacific.de/aufmass-app-xr-scan/ (XR Scan), https://www.spacific.de/ar-app-xr-scene/ (XR Scene) und https://www.spacific.de/web-ar-xr-creator/ (XR Creator) eingesehen werden. Es gilt der Leistungsumfang der SaaS-Dienste als vereinbart, welcher im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite des Anbieters beschrieben ist. Weitere Leistungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Parteien dies vereinbart haben.

(3) Der Anbieter richtet die SaaS-Dienste auf einem Server ein, welcher über das Internet mittels eines Webbrowsers (im Folgenden: „Spacific-Portal“) sowie einer Applikation für mobile Endgeräte, respektive einer Webapplikation, (im Folgenden „Spacific-App“) für den Kunden erreichbar ist. Der Zugriff auf die SaaS-Dienste des Anbieters sowie deren Nutzung erfolgt über das Spacific-Portal sowie die Spacific-App. Einzelne Funktionen der SaaS-Dienste des Anbieters können auch ohne eine permanente Verbindung zum Server des Anbieters („offline“) genutzt werden. In diesem Fall kann es erforderlich sein, dass der Kunde in regelmäßigen Abständen eine Verbindung zum Server des Anbieters herstellt, damit der Anbieter überprüfen kann, ob der Kunde weiterhin berechtigt ist, die SaaS-Dienste zu nutzen.

(4) Für die Nutzung der SaaS-Dienste ist eine Registrierung des Kunden erforderlich. Im Rahmen der Registrierung legt der Kunde einen Benutzernamen und ein Passwort fest (im Folgenden „Log-In-Daten“); unter Verwendung der Log-In-Daten kann der Kunde sodann auf die SaaS-Dienste des Anbieters zugreifen. Die zulässige Benutzeranzahl je Lizenz ist abhängig vom gebuchten Produkt-Modul.

(5) Der Anbieter schuldet die Verfügbarkeit der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionalitäten der SaaS-Dienste nur bei Erfüllung der unter www.spacific.de/systemvoraussetzungen beschriebenen Systemvoraussetzungen durch den Kunden. Der Kunde ist für die Erfüllung der Systemvoraussetzungen allein verantwortlich. Der Anbieter ist nur für die ordnungsgemäße Funktion seiner Systeme bis zu den Internetknotenpunkten seines Rechenzentrums verantwortlich, sowie für die ordnungsgemäße Funktion des Spacific-Portals und der Spacific-App. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist die Schaffung der Voraussetzungen zur Nutzung der Software auf Seiten des Kunden nicht Gegenstand der Leistungen des Anbieters. Insbesondere liegt es in der Verantwortung des Kunden, eine ausreichende Bandbreite für die Nutzung der Software vorzuhalten.

(6) Der Anbieter erbringt alle Leistungen nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit. Er beginnt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich mit der Behebung sämtlicher Fehler der SaaS-Dienste. Ein Fehler liegt dann vor, wenn der SaaS-Dienst die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkt-Moduls angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SaaS-Dienste unmöglich oder eingeschränkt ist.

(7) Der Anbieter entwickelt die SaaS-Dienste laufend weiter und ist bestrebt, diese durch Updates und Upgrades stetig zu verbessern. Dies kann jedoch auch dazu führen, dass einzelne Funktionen vom Anbieter gelöscht oder geändert werden. Die Funktionalitäten der SaaS-Dienste können durch den Anbieter gelöscht oder geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist und der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss vereinbarten Leistung objektiv nicht schlechter gestellt wird (z. B. bei einer Verbesserung von Funktionalitäten). Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Funktionalitäten aufgrund technischer Neuerungen geändert werden.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Leistungen (z. B. Einräumung von Speicherplatz) durch Dritte als Nachunternehmer zu erbringen.

(9) Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikationen und Funktionen der SaaS-Dienste seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der SaaS-Dienste bekannt. Der Kunde hat Gelegenheit gehabt, die Haftungsausschlüsse gem. § 12 zur Kenntnis zu nehmen.

(10) Produktbeschreibungen und Darstellungen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien oder Eigenschaftszusicherungen. Eine Garantie oder Eigenschaftszusicherung bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung des Anbieters.

(11) Die SaaS-Dienste des Anbieters sind so gestaltet, dass deren Funktionen sich selbst erklären oder intuitiv erlernbar sind. Bleiben einzelne Funktionen dennoch unklar, steht dem Kunden ein FAQ-Bereich auf der Website des Anbieters und ein Hilfe-Bereich im Solution Portal des Anbieters zur Verfügung, welcher ständig erweitert wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines (Online-)Benutzerhandbuchs. Soweit der Kunde einen darüberhinausgehenden Anwendungssupport durch den Anbieter wünscht, stellt der Anbieter diesen gegen Entgelt zur Verfügung.

(12) Soweit in der Leistungsbeschreibung der SaaS-Dienste auf der Webseite des Anbieters unter https://www.spacific.de/aufmass-app-xr-scan/  (XR Scan), https://www.spacific.de/ar-app-xr-scene/ (XR Scene) oder https://www.spacific.de/web-ar-xr-creator/ (XR Creator) Leistungsinhalte als „optional“ gekennzeichnet sind, besteht eine Verpflichtung zur Erbringung dieser Leistungen nur, wenn zwischen dem Anbieter und dem Nutzer ein separater Vertrag im Hinblick auf die Erbringung dieser optionalen Leistungen geschlossen wurde.

(13) Die SaaS-Dienste werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Um die SaaS-Dienste des Anbieters nutzen zu können, ist eine Registrierung des Kunden über das Spacific-Portal sowie – zur Nutzung weiterer Funktionen – die Installation der Spacific-App in der jeweils aktuellen Version auf einem mobilen Endgerät des Kunden erforderlich. Mit dem Abschluss des Registrierungsprozesses durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden betreffend den jeweiligen SaaS-Dienst im Produkt-Modul „Basic“ zustande.

(2) Der Kunde ist berechtigt, den jeweiligen SaaS-Dienst des Anbieters im Produkt-Modul „Basic“ für einen Zeitraum von 14 Tagen, beginnend mit dem Abschluss der erstmaligen Registrierung des Kunden, kostenfrei zu internen betrieblichen Zwecken, zum Test, ob die Software die Anforderungen des Kunden erfüllt, zu nutzen. Nach Ablauf des 14-tägigen kostenfreien Nutzungszeitraums wird der Zugriff auf die Funktionen der SaaS-Dienste des Anbieters vollständig gesperrt, es sei denn, der Kunde hat eine Zahlungsmethode hinterlegt und damit zu erkennen gegeben, dass er die SaaS-Dienste auf Basis dieser AGB kostenpflichtig weiter nutzen möchte. Die Hinterlegung einer Zahlungsmethode kann auch nach Ablauf des kostenfreien Nutzungszeitraums erfolgen. Der Anbieter ist berechtigt, den Account des Kunden vollständig zu löschen, wenn der Kunde nicht binnen eines Zeitraums von einem Jahr nach Ablauf des kostenfreien Nutzungszeitraums eine Zahlungsmethode hinterlegt und damit zu erkennen gibt, die SaaS-Dienste des Anbieters kostenpflichtig nutzen zu wollen.

(3) Der Kunde ist berechtigt, für das Produkt XR Creator auch die Module Professional und Enterpreise über das Spacific Portal zu erwerben. Der Kunde kann selbstständig ein Upgrade von Basic auf Professional und von Professional auf Enterprise durchführen. Dazu kann er im Solution Portal die vom Anbieter bereitgestellten Funktionen nutzen. Ein Downgrade ist nur zum nächsten Kündigungszeitpunkt möglich.

(4) Die Produkt-Module Professional und Enterprise für die Produkte XR Scene und XR Scan können nicht über das Spacific-Portal oder die Spacific-App erworben werden. Beabsichtigt der Kunde, die Produkt-Module Professional oder Enterprise zu erwerben, kann er dem Anbieter dies über das Spacific-Portal oder die Spacific-App oder außerhalb dieser (z. B. per E-Mail) mitteilen. Basierend auf den individuellen Anforderungen des Kunden erstellt der Anbieter ein Angebot, welches der Kunde sodann binnen 14 Tagen annehmen kann. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag betreffend der Produkt-Module Professional oder Enterprise zu den in dem Angebot genannten Konditionen zustande.

(4) Alle Angebote des Anbieters sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet.

 

§ 4 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang an der Software

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software der SaaS-Dienste im Rahmen der Funktionalitäten und der vorgesehenen Nutzung der SaaS-Dienste gemäß Leistungsbeschreibung ein.

(2) Der Kunde darf die Software der SaaS-Dienste, einschließlich der Spacific-App, nur vervielfältigen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung erforderlich ist. Zur notwendigen und damit erlaubten Vervielfältigung zählen das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters sowie die Installation und Speicherung der Spacific-App auf dem Endgerät des Nutzers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf anderen Datenträgern (wie etwa Festplatten, Drittserver o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

(3) Die Software der SaaS-Dienste wird dem Kunden weder zur eigenen dauerhaften Speicherung überlassen noch ist der Kunde zur eigenen Zugänglichmachung oder zum Betrieb eines Rechenzentrums berechtigt. Soweit nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software weiterzuvermieten. Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten, die Software drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Dem Kunden ist es ferner untersagt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“), es sei denn, der Kunde ist hierzu nach einschlägigem zwingenden Urheberrecht berechtigt. Alle Rechte am Quellcode der Software stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode oder Herausgabe des Quellcodes. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt.

(4) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungen der Software bereitstellt oder sonstige Änderungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die Regelungen des § 4 auch für die neuen Versionen, Updates, Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungen der Software. Die Regelungen des § 4 gelten auch, wenn die Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungen vom Kunden beauftragt und von diesem separat vergütet wurden; alle Rechte an den entwickelten Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungen stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die auf Kundenwunsch entwickelten Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungen in seine Produktwelt zu übernehmen.

(5) Die SaaS-Dienste dürfen nicht für rechtswidrige Zwecke (Verstoß gegen das anwendbare Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter) verwendet werden.

(6) Verstößt der Kunde gegen die Regelungen des § 4, ist der Anbieter nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden in Textform berechtigt, den Zugriff des Kunden auf die SaaS-Dienste sperren, wenn der Kunde die Verletzung auf die Benachrichtigung hin nicht abstellt. Die Zugriffssperre ist aufzuheben, sobald der Grund für die Sperre weggefallen ist. Verletzt der Kunde trotz entsprechender Benachrichtigung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen des § 4, kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen, es sei denn, der Kunde hat diese Verletzungen nicht zu vertreten. Das Recht des Anbieters zur Geltendmachung von Schadensersatz bleibt unberührt.

 

§ 5 Einräumung von Speicherplatz

(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem von ihm oder einem Dritten betriebenen Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem Umfang von 2 GB ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Anbieter den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit beim Anbieter kann der Kunde, ggf. gegen Entgelt, weiteren Speicherplatz nachbestellen.

(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(5) Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

(6) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter der vom Kunden auf dem Speicherplatz abgelegten Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.

(7) Es obliegt dem Kunden, die von ihm auf dem Speicherplatz abgelegten Daten rechtzeitig vor Beendigung des Vertragsverhältnisses eigenverantwortlich zu exportieren und zu sichern.

(8) Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

 

§ 6 Microsoft Azure Remote Rendering

(1) Im Rahmen des SaaS-Dienstes XR Scene im Modul Enterprise hat der Kunde die Möglichkeit, mittels des externen Dienstes Microsoft Azure Remote Rendering (im Folgenden „ARR-Dienst“) datenintensive 3D-Inhalte in realer Größe sowie in Echtzeit zu visualisieren. Der ARR-Dienst rendert das Modell in der Microsoft-Cloud, codiert das gerenderte Modell als Videostream und streamt diesen an das Zielgerät. So kann die Visualisierung und Interaktion mit hochpolygonhaltigen Inhalten auch mit Geräten mit geringer Rechenleistung durchgeführt werden.

(2) Das Remote Rendering kann vom Kunden im Rahmen der jeweiligen Szenen-Einstellungen aktiviert werden. Bei aktiviertem Remote Rendering werden alle 3D-Inhalte der jeweiligen Szene über den ARR-Dienst gerendert.

(3) Für die Nutzung des ARR-Dienstes fallen weitere Kosten an, die dem Kunden separat in Rechnung gestellt werden (siehe dazu unter § 10).

(4) Die Nutzung des ARR-Dienstes wird nur von ausgewählten Geräten unterstützt. Welche Geräte unterstützt werden, kann in den FAQ unter www.spacific.de/faq eingesehen werden.

(5) Mit der Nutzung des ARR-Dienstes erklärt der Kunde zugleich, dass er die Möglichkeit hatte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ARR-Dienstes zur Kenntnis zu nehmen sowie, dass er deren Inhalt akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ARR-Dienstes und weitere Informationen zum ARR-Dienst können unter https://azure.microsoft.com/de-de/support/legal/sla/remote-rendering/v1_0/ abgerufen werden.

 

§ 7 Support

(1) Für Hilfe und Unterstützung bei Problemen in der Anwendung der SaaS-Dienste steht dem Kunden ein umfangreicher FAQ-Bereich auf der Webseite des Anbieters unter www.spacific.de/faq zur Verfügung.

(2) Nach der Registrierung im Solution Portal des Anbieters hat der Kunde außerdem die Möglichkeit, über einen Hilfebereich sogenannte Guided Tours für die Produkte des Anbieters durchzuführen. Dies dient der Anleitung und Erklärung der Nutzung der Produkte auf der Spacific Solution Platform.

(3) Darüber hinausgehenden Support erbringt der Anbieter ausschließlich auf Grundlage eines separat abzuschließenden Service-Level-Agreements (im Folgenden „SLA“). Der Umfang des Supports ergibt sich aus dem jeweiligen SLA. Der Abschluss eines SLA setzt voraus, dass der Kunde die SaaS-Dienste im Modul Professional oder Enterprise nutzt.

 

§ 8 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, die zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen können, werden wöchentlich Montagmittag zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr (Berlin, Deutschland) vorgenommen, im Übrigen nur, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewährleistet; soweit kein Feiertag vorliegt. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt der Wartungsbeginn binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

(3) Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten SaaS-Dienste beträgt 98 % im Jahresdurchschnitt ausschließlich der Wartungsarbeiten, wobei für die Ermittlung des Jahresdurchschnitts nur der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Freitag 23:59 Uhr zu berücksichtigen ist. Bundesdeutsche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, sind im Rahmen der Berechnung der Verfügbarkeit nicht zu berücksichtigen. Die Verfügbarkeit darf jedoch nicht länger als zwei Werktage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein (Beschaffenheitsvereinbarung).

 

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die SaaS-Dienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Verpflichtung und insbesondere die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

(3) Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, sich Zugriff auf nicht öffentliche Bereiche der SaaS-Dienste oder die zugrundeliegenden technischen Systeme zu verschaffen.

(5) Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst einen Benutzernamen und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzername und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.

(6) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass er bezüglich der im Rahmen der Nutzung der SaaS-Dienste XR Scene und XR Creator zu visualisierenden Inhalte (3D-Objekte) über die entsprechenden Nutzungsrechte an den zu visualisierenden Inhalten verfügt.

(7) Soweit bei Nutzung der SaaS-Dienste durch den Kunden personenbezogene Daten von Dritten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden ist der Kunde verpflichtet, eine Einwilligung des betroffenen Dritten einzuholen, soweit kein gesetzlicher oder sonstiger Erlaubnistatbestand eingreift.

(8) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

(9) Verstößt der Kunde gegen die Verpflichtungen aus Abs. 6, Abs. 7 und/oder Abs. 8, so hat er dem Anbieter sämtliche hieraus resultierenden Schäden (z. B. Bußgelder, Rechtsverfolgungskosten) zu ersetzen, respektive den Anbieter auf erstes Anfordern von der Inanspruchnahme durch den Dritten oder staatliche Einrichtungen freizustellen.

 

§ 10 Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Nutzung der SaaS-Dienste und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung jeweils im Voraus zum ersten Werktag des jeweiligen Monats fällig.

(2) Soweit der Kunde die ARR-Dienste (§ 6) nutzt fällt hierfür ein zusätzliches Entgelt an. Die Nutzung des ARR-Dienstes wird stundenbasiert abgerechnet. Der jeweilige Stundensatz für die Dauer der Nutzung sowie die Nutzungsdauer kann der Kunde im Spacific-Portal einsehen.  

(3) Die Rechnungstellung erfolgt ausschließlich papierlos und digital. Sofern der Kunde die Ausstellung und den Versand einer Rechnung in Papierform wünscht, ist der Anbieter berechtigt, hierfür ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 150,00 jährlich in Rechnung zu stellen. Verlangt der Kunde eine Rechnung in Papierform, wird er auf das zusätzliche Bearbeitungsentgelt hingewiesen, bevor der Anbieter die Umstellung auf Papierrechnung veranlasst. Widerspricht der Kunde der Erhebung des Bearbeitungsentgelts, erfolgt die Rechnungstellung weiterhin papierlos und digital. Eine (auch teilweise) Erstattung des Bearbeitungsentgelts bei Rückumstellung von Papierrechnung auf papierlose Rechnung ist ausgeschlossen.

(4) Alle Preise des Anbieters verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlich geltender Höhe, soweit nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der jeweiligen Preisauszeichnung anders angegeben.

(5) Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber dem Anbieter zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

(6) Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Kunde zum Skonto-Abzug nicht berechtigt. Eine Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist nicht zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus dem Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.

(7) Die Abwicklung der Zahlungsart Kreditkartenzahlung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&l Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (im Folgenden: “Stripe”), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://stripe.com/de/terms, an die der Anbieter seine Zahlungsforderung gegen den Kunden abtritt; der Kunde stimmt der Abtretung mit Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter zu. Stripe zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto des Kunden ein. Im Falle der Abtretung kann nur an Stripe mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt umgehend nach Absendung der Registrierung für die Spacific Solution Platform. Der Anbieter bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkartenzahlung über Stripe zuständig für allgemeine Kundenanfragen.

 

§ 11 Umgang mit Mängeln, Gewährleistungs- und Kündigungsausschluss

(1) Mängel an der Software der SaaS-Dienste einschließlich der Dokumentation (z. B. des Benutzerhandbuchs) werden vom Anbieter nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden bearbeitet; soweit zwischen den Parteien ein SLA geschlossen wurde, werden die Mängel innerhalb der dort festgelegten Reaktionszeiten bearbeitet. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Dienste, soweit der Anbieter diese zu vertreten hat. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz wegen mangelbehafteter Leistung richten sich nach § 12 dieser Nutzungsbedingungen. Soweit die Verfügbarkeit der SaaS-Dienste gem. § 8 Abs. 3 gewährleistet ist, liegt kein Mangel vor.

(2) Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. Eine Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt frühestens nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

(3) Soweit SaaS-Dienste unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung und/oder keine Wartung, es sei denn, der Anbieter hat den Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

 

§ 12 Haftung der Parteien, Zugangssperre

(1) Der Anbieter garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

(2) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Der Anbieter haftet grundsätzlich unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die gesetzliche Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

(3) Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 ist die Haftung des Anbieters bei einer leicht fahrlässigen, durch den Kunden nachgewiesenen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht für alle in dasselbe Vertragsjahr fallenden Schadensereignisse nach Maßgabe der folgenden Regelungen betragsmäßig beschränkt:

  • Die maximale Haftungssumme pro Vertragsjahr beträgt 100 % der im Jahr des Schadenereignisses durch den Kunden gezahlten Vergütung, maximal jedoch EUR 100.000; das Vertragsjahr beginnt mit Bereitstellung des Zugriffs auf die SaaS-Dienste.
  • Wenn die Haftungshöchstgrenze in einem Vertragsjahr nicht ausgeschöpft wird, erhöht dies nicht die Haftungshöchstgrenze für das folgende Vertragsjahr.

Die Haftungsbeschränkungen für Telekommunikationsleistungen gemäß § 44a TKG bleiben unberührt.

(4) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(5) Soweit die SaaS-Dienste unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der SaaS-Dienste resultieren, es sei denn, der Schaden resultiert aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch den Anbieter, seines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Die gesetzliche Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt auch in diesem Fall unberührt. Der Anbieter haftet jedoch auch im Fall der unentgeltlichen Zurverfügungstellung der SaaS-Dienste grundsätzlich unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(6) Besondere Regelungen für das Produkt XR Scan:

Abhängig von der vom Kunden vorgenommenem Konfiguration der zu vermessenden 3D-Modelle, der Art und Weise der Durchführung der Messung durch den Kunden (z. B. verwendeter Neigungswinkel bei der Messung oder Geschwindigkeit der Bewegung bei der Ausführung der Messung) und/oder der Genauigkeit der Sensorik des verwendeten Endgeräts können die vom Kunden ermittelten Werte (z. B. die Entfernung von Punkt A zu Punkt B) von den tatsächlichen Werten abweichen. Der Anbieter übernimmt daher keine Haftung dafür, dass die mittels der SaaS-Dienste ermittelten Werte den tatsächlichen Werten entsprechen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Weiterverarbeitung der mittels der SaaS-Dienste des Anbieters ermittelten Werte zu überprüfen, ob die ermittelten Werte zutreffend sind. Der Anbieter gewährleistet insoweit nur, dass die vom Kunden erhoben Daten korrekt verarbeitet werden.

(7) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(8) Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten, der Meldung des Verlusts/Diebstahls oder des Auftrages zum Erwerb weiterer Benutzerzugänge, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(9) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre der Saas-Dienste berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

 

§ 13 Geistiges Eigentum

Vorbehaltlich der vom Kunden in dem System gespeicherten Daten stehen sämtliche Inhalte der Software der SaaS-Dienste, wie Texte, Grafiken, Logos, Schaltflächensymbole, Bilder und Audioclips im Eigentum des Anbieters oder dessen Lizenzgeber und sind urheberrechtlich oder durch andere Rechte geschützt.

 

§ 14 Änderung der SaaS-Dienste, Änderung der Nutzungsbedingungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, unentgeltlich bereitgestellte SaaS-Dienste jederzeit zu ändern, neue SaaS-Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und/oder die Bereitstellung von unentgeltlichen SaaS-Dienste jederzeit einzustellen. Der Anbieter wird hierbei auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse an geänderte rechtliche oder technische Bedingungen oder im Hinblick auf Weiterentwicklungen der SaaS-Dienste oder des technischen Fortschritts anzupassen.

(3) Über derartige Änderungen wird der Kunde mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail in Kenntnis gesetzt, sofern mit der Anpassung eine Beschränkung in der Verwendbarkeit der SaaS-Dienste oder sonstige nicht nur unerhebliche Nachteile (z. B. Anpassungsaufwand) einhergehen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der SaaS-Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Anbieter ist berechtigt, im Falle eines Widerspruchs das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende zu kündigen; eine Erstattung von im Voraus entrichteten Vergütungen erfolgt nicht. In der Änderungsmitteilung wird der Kunde auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hingewiesen.

 

§ 15 Laufzeit und Kündigung

(1) Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, beträgt die Laufzeit des Vertrages ein Jahr, beginnend mit dem Abschluss des Vertrages, und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende beendet wird.

(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet, die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt oder einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nicht abschließt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen, es sei denn, die Abmahnung ist erkennbar nicht geeignet, das Verhalten des Kunden zu beeinflussen.

 

§ 16 Plichten des Kunden bei Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter berechtigt und verpflichtet, die Daten des Kunden von allen Systemen des Anbieters zu löschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten rechtzeitig vor Beendigung des Vertragsverhältnisses eigenverantwortlich zu exportieren und zu sichern. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig vor der Löschung der Daten des Kunden über seine Löschungsabsicht informieren.

(2) Der Anbieter wird sich im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses bemühen, den Kunden auf Wunsch und gegen Entgelt bei der Umstellung auf einen anderen Dienstleister zu unterstützen. Details vereinbaren die Parteien in einer gesonderten Migrationsvereinbarung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Unterstützung durch den Anbieter bei der Migration der Daten zu einem anderen Dienstleister; insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe seiner Daten in einem bestimmten Dateiformat.

 

§ 17 ADAMOS STORE Nutzungsbedingungen

(1) Verträge über den ADAMOS STORE werden nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB abgeschlossen. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Voraussetzung für die Nutzung des ADAMOS STORE ist die erfolgreiche Registrierung des Kunden als Teilnehmer auf der ADAMOS Plattform durch die Aktivierung eines Benutzerkontos.

(3) Der Erwerb von Produkten über den ADAMOS STORE erfolgt auf Grundlage eines zwischen dem Kunden und dem Anbieter zu schließenden Vertrages, dessen Abschluss und Inhalt sich nach diesen AGB richtet. Ein Vertrag über den Erwerb von Produkten des Anbieters kommt allein zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande.

(4) Die Rechnungstellung erfolgt über ADAMOS zu umsatzsteuerlichen Zwecken im Wege der umsatzsteuerlichen Dienstleistungskommission im Sinne von § 3 Abs. 11a UStG.

(5) Die Zahlung der Produkte erfolgt jedoch ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Kunden. ADAMOS ist in den Zahlungsvorgang und dessen Abwicklung nicht eingebunden und fungiert weder als Treuhänder noch werden von ADAMOS Zahlungsvorgänge angestoßen oder hat ADAMOS Zugriff auf Zahlungskonten der Kunden.

(6) Der Anbieter wird die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten der Kunden unter Beachtung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verarbeiten. Sämtliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter kann der Teilnehmer der Datenschutzerklärung des Anbieters entnehmen.

(7) Die im ADAMOS STORE angezeigten Produkte stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diese Produkte mit dem Anbieter abzugeben.

(8) Um ein solches Angebot im ADAMOS STORE abgeben zu können, muss der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt Bestellen“ ein Produkt in den elektronischen Warenkorb legen. Der Kunde wird anschließend auf eine Bestellübersicht weitergeleitet, auf der er die Bestellung prüfen, korrigieren oder abbrechen kann. Durch Anklicken der Schaltfläche mit der Aufschrift „Zur Kasse gehen“ gelangt der Kunde auf eine weitere Bestellübersicht, von der aus der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter abgibt.

(9) Nach Abgabe seiner verbindlichen Bestellung erhält der Kunde über den ADAMOS STORE per E-Mail eine automatische Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung. Das Durchlaufen des Bestellprozesses führt noch nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss, sondern stellt lediglich ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines solchen Vertrags mit dem Anbieter dar. Dieses Angebot leitet ADAMOS an den Anbieter weiter. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt erst durch Annahme des Angebotes durch den Anbieter mit separater E-Mail zustande, die der Anbieter dem Kunden durch eine weitere E-Mail über den ADAMOS STORE mitteilen wird.

(10) ADAMOS wird im Rahmen des Vertragsschlusses weder als Vertreter noch als Erfüllungsgehilfe des Anbieters tätig und ist selbst nicht zur Bereitstellung der Leistung verpflichtet. ADAMOS fungiert insofern lediglich als Empfangsbote für die jeweiligen Willenserklärungen von Anbieter und Kunde.

(11) Der Anbieter speichert den Text der AGB nach Vertragsschluss auf eigenen Systemen, die für den Kunden nicht zugänglich sind. Der Kunde kann seine Bestellungen und Vertragsdaten in seinem Benutzerkonto einsehen. Der vollständige Text der AGB ist dort jedoch nicht zugänglich. Diesen muss der Teilnehmer in dem Schritt vor dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ mit Klick auf die AGB und die Datenschutzerklärung des Anbieters in einem separaten Fenster öffnen und eigenständig ausdrucken oder speichern.

(12) Sofern die Regelungen in § 17 den weiteren Regelungen in diesen AGB widersprechen, sind die Regelungen dieses § 17 maßgeblich.

 

§ 18 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) Der Kunde wird bei der Nutzung der SaaS-Dienste die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

(2) Im Rahmen der Registrierung des Kunden über das Spacific-Portal ist der Kunde verpflichtet, mit dem Anbieter eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu schließen, in welcher insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Kunden festgelegt werden. Ohne den Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist eine Nutzung der SaaS-Dienste nicht möglich. Wird die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung vom Kunden beendet, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der Regelungen des § 15 außerordentlich fristlos zu beenden.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

(4) Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 3 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

 

§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Auf vorliegenden Vertrag findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.

 

§ 20 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

(3) Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.

(4) Ausschließlich der deutsche Vertragstext ist bindend. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich zu Informationszwecken.